Job
Egal, welches der folgenden drei Szenarien auf dich zutrifft, ein Burn-out hat immer weitreichende Konsequenzen gerade auch für den Job. Der Prozess, den du durchlaufen wirst, wird eine Herausforderung und nicht selten hat er sogar Einfluss auf was du nach deinem Wiedereinstieg im Arbeitsleben machen möchtest.
Ungekündigtes Verhältnis
Das ist für dich sicherlich die schönste Situation in Bezug auf finanzielle Sicherheit. Zudem wirst du dadurch auch keine Lücke im Lebenslauf haben. Auf der anderen Seite aber kann der Wiedereinstieg beim selben Unternehmen wie vor dem Burn-out durchaus auch seine Herausforderungen haben.
Zuerst nun aber kurz die Fakten, wie das abläuft, wenn du krank geschrieben wirst. Im Falle einer Krankschreibung hast du in der Regel Anspruch auf maximal 720 Tage Krankentaggeld. Das heisst dann sehr oft, dass nach 30 Tagen die Lohnfortzahlung über das Krankentaggeld abgegolten wird. Zudem wirst du vermutlich nur noch 80% deines vorherigen Bruttolohnes bekommen.
Wenn das Unternehmen keine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, dann läuft die Lohnfortzahlung wie gewohnt weiter. Teilweise ist es gerade für grosse Unternehmen günstiger keine Krankentaggeldversicherung zu haben und das Risiko eines Krankheitsbedingten Ausfalls selbst zu tragen. Wenn keine anderen Angaben in deinem Vertrag sind, wirst du in einem solchen Fall ganz normal weiterhin auch deinen gewohnten Lohn erhalten. Dazu findest du aber sicher im Vertrag respektive im Personalreglement mehr. Auch das HR kann dir in deinem spezifischen Fall hier weiterhelfen.
Wiedereinstieg
Nach einem Ausfall mit Burn-out wird empfohlen, dass man schrittweise in Stufen einsteigt, wenn man an den bisherigen Arbeitsort zurückkehrt. Dabei soll erreicht werden, dass du das, was du in der Therapie für dich erarbeitet hast, in der Arbeitswelt Stück für Stück gefestigt werden kann. Es kann sein, dass du erst nur mit einem 20%-Pensum wieder einsteigst. Mit deinem Therapeuten aber auch Arbeitgeber legst du danach fest, ob und wann du dein Pensum wieder erhöhst. Das kann in 10er- oder auch in 20-er Schritten passieren. Manchmal geistern Zahlen rum, dass eine durchschnittliche Erhöhung von ca. 8-10% pro Monat völlig normal sei. Lasse dich davon nicht von deinem Weg abbringen… mach das, was in Rücksprache mit deinem Therapeuten für dich das Beste ist und versuche nicht der Quotenvorgabe wegen dein Pensum zu steigern, wenn du noch nicht so weit bist.
Beachte bitte: nicht nur für dich ist der Wiedereinstieg eine Herausforderung, sondern auch für das Unternehmen. Psychische Erkrankungen sind schwieriger zu erfassen als rein physische. Du hast dich während deines Burn-outs verändert und so werden sich vermutlich alle – du wie auch deine Arbeitskollegen und Vorgesetzten – ein wenig umgewöhnen müssen und das kann durchaus auch zu Missverständnissen führen. Zudem passiert ganz automatisch der Vergleich zu wie du vor dem Burn-out warst und wie du jetzt bist. Das ist nicht böse gemeint, kann aber u.U. ganz schön viel Druck für dich bedeuten. Druck, den du dir selbst machst und/oder dein Arbeitgeber. Ausserdem gibt es bestimmt Fragen, wo du denn warst und weshalb du mit einem reduzierten Pensum wieder zurück kommst und kontinuierlich das Pensum erhöhst. Hierbei hilft es, wenn du dir im Vornerein überlegst, was du wie und wem kommunizieren möchtest. Auf alle Fälle braucht ein erfolgreicher Wiedereinstieg viel Zeit und auch gute Kommunikation miteinander. Sprich etwas mit deinem Vorgesetzten an, wenn du nicht sicher bist. Eventuell eignet sich hierfür ein monatliches Meeting, wo besprochen wird, wie der Monat abgelaufen ist. In solchen Meetings können dann auch die gegenseitigen Erwartungen überprüft werden, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Kündigung durch Arbeitgeber
Wenn dir dein Arbeitgeber kündigt, während du bereits krank geschrieben bist, so gelten für ihn folgende Sperrfristen (nach Ablauf der Probezeit):
Im 1. Dienstjahr: 30 Tage
Im 2. bis und mit 5. Dienstjahr: 90 Tage
Ab 6. Dienstjahr: 180 Tage
Diese Sperrfristen muss der Arbeitgeber einhalten, ansonsten ist die Kündigung nichtig. Du kannst dich dann auch umgehend auf dem RAV anmelden, damit du nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiter Leistungen beziehen kann, sobald du nicht mehr 100% krank geschrieben bist.
Beachte auch folgende zwei Punkte:
- Krankentaggeldversicherung: Läuft diese auch nach der Kündigung weiter (eine sogenannte kollektive Krankentaggeldversicherung) oder erlischt sie mit dem Ablauf deines Arbeitsverhältnisses? Hierzu kann dir das HR Auskunft geben oder du fragst direkt bei der Krankentaggeldversicherung nach (evtl. über den Case Manager, dazu unten mehr). Falls sie erlischt, dann lohnt es sich eine private Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Diese ist zwar relativ teuer (ca. 300 Fr. pro Monat, Angaben ohne Gewähr), dafür bist du weiter abgesichert und erhältst weiter Krankentaggeld.
- Wiedereinstieg: wenn du nicht an deine Arbeitsstelle zurückkehren kannst, dann musst du für eine neue Stelle wieder voll fit sein, da du normalerweise nicht stufenweise dein Pensum steigern kannst. Daher wirst du tendenziell auch eher länger krank geschrieben sein, was Krankentaggeldversicherungen auch wissen. Behalte einfach im Auge, dass du den Wiedereinstieg auch wirklich versuchst und nicht nur vor dich hinschiebst und verdrängst. Aller Anfang ist schwer, aber irgendwann muss er gemacht werden. Eventuell lohnt sich das Thema bei Gelegenheit in deiner Therapie zu thematisieren.
Wichtig: Wenn dir dein Arbeitgeber kündigt, dann wird er deinen krankheitsbedingten Ausfall im Arbeitszeugnis erwähnen, wenn die Absenz im Verhältnis zur Gesamtarbeitsdauer gross war. Hier zwei Beispiele zur besseren Verständlichkeit:
- Fall 1: Arbeitnehmer A war während zwei Jahren im Unternehmen. Davon ist er krankheitsbedingt sechs Monate ausgefallen. Der Arbeitgeber wird diesen Ausfall im Arbeitszeugnis erwähnen, da er die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nur für 1.5 Jahre bewerten kann.
- Fall 2: Arbeitnehmerin A war während 10 Jahren im Unternehmen. Davon ist sie krankheitsbedingt sechs Monate ausgefallen. Der Arbeitgeber wird diesen Ausfall NICHT im Arbeitszeugnis erwähnen, der Ausfall im Verhältnis zur Gesamtarbeitsdauer zu gering war und er genug Zeit hatte um die Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin zu beurteilen.
Kündigung durch Arbeitnehmer
Wenn du selber kündest, dann gibt es ein paar wichtige Punkte, die du wissen solltest, damit du dir am Schluss nichts verbaust und einen finanziellen Schaden nimmst und damit du die für dich richtige Entscheidung treffen kannst:
Krankentaggeldversicherung: Läuft diese auch nach deiner Kündigung weiter (eine sogenannte kollektive Krankentaggeldversicherung) oder erlischt sie mit dem Ablauf deines Arbeitsverhältnisses? Hierzu kann dir das HR Auskunft geben oder du fragst direkt bei der Krankentaggeldversicherung nach (evtl. über den Case Manager, dazu unten mehr). Falls sie erlischt, dann lohnt es sich eine private Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Diese ist zwar relativ teuer (ca. 300 Fr. pro Monat, Angaben ohne Gewähr), dafür bist du weiter abgesichert und erhältst weiter Krankentaggeld.
Sperrtage beim RAV: wenn man selber kündigt, dann kann das RAV bis zu 90 Sperrtage aussprechen, während denen du keinen Anspruch auf Taggelder hast. Wenn du aber gesundheitlichen Gründen kündigst, dann kann dein Psychiater ein Gutachten schreiben, welches du beim RAV einreichen kannst. In aller Regel akzeptiert das RAV solche Berichte und spricht dann je nach Ermessen (variiert je nach Berater und/oder Kanton) maximal 15 Sperrtage aus.
Arbeitszeugnis: wenn du selber kündigst, dann darf der Arbeitgeber nicht im Zeugnis erwähnen, dass du krank gewesen bist, egal wie lange du dort beschäftigt warst und wie lange der Ausfall war. Dies kann vor allem für deinen weiteren Berufsweg ein grosser Vorteil sein, denn du wirst dein Burn-out so nicht rechtfertigen müssen und kannst selber bestimmen, was und wie und auch ob du deinen nächsten potentiellen Arbeitgebern etwas von deinem Burn-out erzählst. Wichtig ist auch, dass du dir vor Bewerbungsgesprächen genau überlegst, wie du eine mögliche Lücke zwischen den Arbeitsstellen argumentierst, denn diese Frage wird bestimmt kommen. Hast du ein Sabbatical gemacht um beispielsweise reisen zu gehen? Oder wolltest du schon lange an einem Buch schreiben? Es muss einfach schlüssig und für dich möglichst einfach zu erinnern sein, damit du nicht später plötzlich doch noch in Erklärungsnot kommst.
Wiedereinstieg: wenn du nicht an deine Arbeitsstelle zurückkehren kannst, dann musst du für eine neue Stelle wieder voll fit sein, da du normalerweise nicht stufenweise dein Pensum steigern kannst. Daher wirst du tendenziell auch eher länger krank geschrieben sein, was Krankentaggeldversicherungen auch wissen. Behalte einfach im Auge, dass du den Wiedereinstieg auch wirklich versuchst und nicht nur vor dich hinschiebst und verdrängst. Aller Anfang ist schwer, aber irgendwann muss er gemacht werden. Eventuell lohnt sich das Thema bei Gelegenheit in deiner Therapie zu thematisieren.
- Hier ein genereller Link zur Infosite bezüglich Kündigungsrecht vom Bundesamt für Wirtschaft SECO.
Frühpensionierung
Es kann sein, dass auch eine Frühpensionierung eine Option für dich ist, wenn du dafür schon die entsprechenden Voraussetzungen mitbringst und du es dir auch finanziell erlauben kannst. So aus dem Berufsleben auszuscheiden ist auch schwierig. Nicht nur etwaige finanzielle Einbussen stellen dich vor neue Herausforderungen, sondern auch das Gefühl doch noch was leisten zu können und zu wollen. Und vielleicht hast du dir dafür ursprünglich einen anderen Plan zurechtgelegt gehabt. Aber das Leben spielt selten nach unseren Plänen mit und so kann die Frühpensionierung für dich den Aufbruch in einen neuen, spannenden Lebensabschnitt bedeuten.
Diskutiere hierbei mit deinem Arbeitgeber und hole dir alle notwendigen Informationen ein, damit du genau weisst, was auf dich zukommt. Ansonsten kannst du immer noch den Arbeitgeber die Kündigung aussprechen lassen und zum RAV gehen, wenn für dich eine Frühpensionierung nicht in Frage kommt.
Was soll ich dem Arbeitgeber kommunizieren?
Wie so oft, auch hier gibt es kein Patentrezept. Am Schluss muss man seinem Gefühl vertrauen und immer so viel sagen, wie man auch bereit ist. Es gibt Burnies, die von Anfang an transparent kommuniziert haben, wiederum andere, die praktisch nichts nach aussen kommuniziert haben. Gerade zu Beginn eines Burn-outs ist man jedoch eher selten in der Lage wirklich zu spüren, was für sich der richtige Weg ist. Dann lohnt es sich vorerst nicht zu kommunizieren. Du kannst immer noch später, wenn du zurück bist oder auch im Lauf deiner Genesung darüber reden, weshalb du weg warst. Von Kliniken weiss ich, dass sie oftmals anbieten den Arbeitgeber einzuladen und vor Ort zu dritt ein Gespräch zu führen. Oder aber es kann auch mit dem Case Manager der Krankentaggeldversicherung zusammen ein solches Gespräch geben. Es gibt viele Möglichkeiten, das Schwierige ist einfach für sich den stimmigen Weg zu finden.
Anmeldung bei der IV
Sobald man länger krank geschrieben ist, kommt oft nach ca. 3-6 Monaten seit deiner Krankschreibung die Anmeldung für die IV. Keine Angst aber, das heisst nicht, dass du abgestempelt bis und „nur“ noch in geschützten Werkstätten arbeiten kannst. Im Gegenteil, die IV steckt viele Mittel (finanziell wie auch personell) in die Wiedereingliederung. Die Anmeldung ist lediglich für die Früherfassung, damit bei Bedarf schnell reagiert werden kann.
Dein Psychologe oder Psychiater wird in regelmässigen Abständen von der IV aufgefordert werden neue Berichte zu deiner Entwicklung einzureichen, damit sie prüfen können, ob es von ihrer Seite her Bedarf gibt. Sie könnten dir beispielsweise ein Belastungstraining offerieren oder auch befristete Arbeitsverhältnisse anbieten, bei denen du deine Arbeitsfähigkeit prüfen kannst. Die Angebote der IV können dir daher je nach Umständen sehr nützlich sein.
Anmeldung beim RAV
Damit es keine Probleme gibt, sollte man sich innerhalb von sechs Monaten seit dem Ende des Arbeitsverhältnisses auf dem RAV anmelden, auch wenn man nach wie vor 100% krank geschrieben ist. Das RAV wird dann den normalen Prozess starten, so dass du zu einem Erstberatungsgespräch eingeladen wirst. Solange du dann aber weiter 100% krank geschrieben bist, wirst du auch keine Bewerbungsnachweise erbringen müssen. Dies wird dir aber dein RAV-Berater im Gespräch erklären und mit dir festlegen, ob deine Anmeldung bis auf weiteres zurückgestellt und erst wieder aktiviert wird, wenn du zu 20% oder mehr arbeitsfähig geschrieben wirst.
Es gibt für Burnies zwei „magische“ Grenzen:
- 20% arbeitsfähig: nun fängst du an – in Absprache mit deinem RAV-Berater – gewisse vorbereitende Schritte zu machen. Dies kann beispielsweise sein, dass du dich mit dem Jobmarkt auseinandersetzt und mal schaust, was für offene Stellen es gerade hat. Oder aber du bringst deine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand. Welche Massnahmen das genau sind, das wirst du mit deinem RAV-Berater genau besprechen. In der Regel wird dir ein Berater zugewiesen werden, der auf Wiedereingliederung nach Burn-out geschult ist.
- 50% arbeitsfähig: das ist das Zeichen für das RAV, dass du langsam aber sicher in die „heisse Phase“ kommst und du in absehbarer Zeit vermittelbar bist. Deswegen wirst du dich nun mit dem gesamten RAV-Prozess auseinander zu setzen haben, d.h. du wirst eine gewisse Anzahl an Bewerbungen nachzuweisen haben etc.
Ziel dieses Prozedere ist, dass du den Wiedereinstieg schaffst. Solltest du hierfür weitere Massnahmen wie beispielsweise ein Belastungstraining brauchen, dann wird dich das RAV ggf. zusammen mit der IV unterstützen.
Case Management und Vertrauensarzt durch die Krankentaggeldversicherung
Das Case Management wurde von Krankentaggeldversicherungen ins Leben gerufen um dich auf deinem Weg zurück in die Arbeitswelt zu unterstützen. Natürlich erhoffen sie sich dadurch, dass sie weniger Langzeitfälle haben und die Zeit bis zur vollständigen Wiedereingliederung kürzer ist. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Krankentaggeldversicherung von dir eine Vollmacht verlangt, damit sie Informationen bei deinen behandelnden Ärzten und Therapeuten einholen können. Diese Vollmacht kann von dir jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Sofern dein Arbeitgeber eine Krankenttaggeldversicherung abgeschlossen hat und du länger ausfällst, wirst du früher oder später einen Anruf des für dich zuständigen Case Managers bekommen. Es herrscht prinzipiell keine Pflicht mit einem Case Manager zusammen zu arbeiten, aber aus meiner Sicht lohnt es sich, da von dir damit die Bereitschaft signalisiert wird, dass du möglichst bald wieder einsteigen möchtest. Diese Kooperationsbereitschaft dient dir, weil du damit weniger in den Fokus der Versicherer fällst. Wenn du nicht mit einem Case Manager arbeiten möchtest, dann sind sie vielleicht eher misstrauisch und schicken dich unter Umständen früher zum Vertrauensarzt (siehe unten).
Dein Case Manager wird auf dich eingehen und mit dir an den Punkten arbeiten, die für dich wichtig sind um die Wiedereingliederung anzugehen und erfolgreich zu meistern. Es ist daher immer sehr individuell, wie und was ihr zusammen arbeitet. Auch hier ist wichtig, dass es menschlich passt, ansonsten bringt es dir vermutlich sehr wenig und wird zur Qual. Es lohnt sich auf jeden Fall deinen Case Manager mal zu treffen und zu schauen, wie und an was ihr miteinander erarbeiten könnt und wollt. In der Regel kannst du selber mehr oder weniger stark steuern, wie oft ihr euch seht und in welchem Abstand die Treffen stattfinden. Dein Case Manager hat jeweils eine ungefähre Anzahl an möglichen Terminen, die ihm/ihr von der Krankentaggeldversicherung vorgegeben werden.
Wichtig zu wissen ist auch noch, dass dein Case Manager dir bestimmt anbieten wird zu dir nach Hause zu kommen für die Treffen. Du hast hier immer die Möglichkeit Nein zu sagen, denn u.U. empfindest du das als zu starke Einmischung in dein Privatleben. Zudem sagt deine Wohnsituation jeweils viel über dich aus, was du eventuell nicht mit allen teilen möchtest.
Hinweis: es kann auch sein, dass dich ein Case Manager von deiner Krankenversicherung kontaktiert. Hier bist du gemäss meiner Erfährung frei, ob du mit ihm/ihr zusammenarbeiten möchtest oder nicht, denn deine Krankenversicherung muss die Leistungen übernehmen, die in der Grundversicherung enthalten sind, egal ob du mit dem Case Manager zusammenarbeitest oder nicht.
Vertrauensarzt
Je nachdem, wie lange du krankgeschrieben bist und bei welcher Krankentaggeldversicherung du gemeldet bist, wird früher oder später ein Besuch bei einem Vertrauensarzt anstehen. Das stresst. Und ist auch nicht sonderlich angenehm. Aber zumindest kannst du dich ein wenig darauf vorbereiten.
Klassische „Fangfragen“ sind hierbei:
- Wie bist du zum Vertrauensarzt gereist? Vielfach gilt, wenn du selber mit dem Auto hinfährst, dann bist du zumindest zu einem Teil arbeitsfähig. Empfehlung daher, reise mit ÖV an oder gehe zu Fuss. Falls das nicht möglich ist, lass dich fahren.
- Wie ist dein Verhältnis zum (vorherigen) Arbeitgeber, bei dem das Burn-out aufgetreten ist? Auch hier gilt oft, wenn du über den Arbeitgeber klagen und schimpfen kannst, dann bist du mindestens teilweise arbeitsfähig. Empfehlung hier ist auch, dass du zwar über die Verletzungen, die aufgetreten sind und zum Burn-out geführt haben, redest, aber dich mit abfälligen Bemerkungen zurückhälst.
Sei dir bewusst: die Vertrauensärzte sind von den Krankentaggeldversicherungen bezahlt und in dem Sinne nicht unabhängig, d.h. sie werden im Sinn der Versicherung entscheiden, was oft bedeutet, dass nicht das Wohl der Patienten im Vordergrund steht, sondern das Einsparen von Kosten durch weitere langwierige Krankschreibungen.
Vorbereitung: abgesehen von den Unterlagen, die der Vertrauensarzt respektive die Krankentaggeldversicherung möchte, dass du sie zum Untersuch mitbringen sollst, kannst du dich auch vorbereiten. Solange das System so ist (wie oben erwähnt), lohnt es sich für dich, wenn du deine Situation für dich optimierst… Beispiel: wie lange schläfst du? Rundest du 4.5 Stunden Schlaf auf 5 Stunden auf oder ab oder belässt du es bei den 4.5 Stunden? Vorsicht: auch hier stellen sie Fangfragen… wann gehst du zu Bett und wann stehst du auf? Diese Fragen kommen oft nicht direkt nacheinander, also sei auf der Hut. Und das Wichtigste ist: vertraue dem Vertrauensarzt nicht, auch wenn das der Name suggeriert. Deinem Therapeuten kannst und sollst du vertrauen, denn er/sie hat dein Wohl im Sinn.